Was bei der Verwendung von Texten zu beachten ist:
Relativ unkompliziert ist der Fall, wenn ein Dichter bereits 70 Jahre tot ist. Dann ist sein Werk zum Gebrauch frei.
Aber: Übersetzungen oder andere Bearbeitungen, z.B. die modernisierte Fassung eines alten Gedichtes genießen wiederum den gleichen Urheberrechtsschutz wie das ursprüngliche Werk. In diesem Fall muss der Übersetzer oder Bearbeiter 70 Jahre tot sein, damit das Werk frei zur Verfügung steht
Und noch etwas: Auch diese Sammlung genießt den Schutz des Urheberrechts, d.h. wer diese Sammlung komplett oder in Auszügen veröffentlicht, verletzt Urheberrechte.
In allen anderen Fällen greift der Urheberrechtsschutz sowieso. Allein das Recht für private Kopien ist allen Nutzern eingeräumt. Die Veröffentlichung im Web z.B. in einem Forum oder Weblog ist keine Privatkopie, muss daher als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.
Also: Im Zweifelsfall bitte vorher anfragen. Wenn möglich, leiten wir Veröffentlichungswünsche an Autoren weiter:
Erläuterungen zum Text-Urheberrecht im Web
